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   OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12   

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https://dejure.org/2014,27070
OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12 (https://dejure.org/2014,27070)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2014 - 1 KN 215/12 (https://dejure.org/2014,27070)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2014 - 1 KN 215/12 (https://dejure.org/2014,27070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 50 BImSchG; § 11 Abs. 1 S. 1 NKomVG
    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den Hauptverwaltungsbeamten; Anforderungen an die Bestimmtheit immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung immissionswirksamer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den Hauptverwaltungsbeamten; Anforderungen an die Bestimmtheit immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung immissionswirksamer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Festsetzung immissionswirksamer Schallleistungspegel wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 1473
  • BauR 2015, 61
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12
    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (im Anschluss an Senat, Urt. v. 28.3.2008 - 1 KN 93/07 -, juris Rn. 53 = ZfBR 2008, 493).

    Gelingt es dem Vorhabenträger, die Ausbreitung des Schalls durch Gebäude oder eine andere (Betriebs-)Weise abzuschirmen, dürfen die Emissionen sogar noch höher sein (vgl. Senat, Urt. v. 28.3.2008 - 1 KN 93/07 -, juris Rn. 53 = ZfBR 2008, 493).

    Die erforderlichen Grundlagen müssen sich deshalb entweder aus den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Plans oder aber aus seiner Begründung ergeben (vgl. Senat, Urt. v. 28.3.2008, a. a. O., Rn. 54; Urt. v. 18.3.2010 - 1 KN 94/06 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12
    Zu den Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (im Anschluss an Senat, Urt. v. 18.3.2010 - 1 KN 94/06 -, juris Rn. 43 f.).

    Die erforderlichen Grundlagen müssen sich deshalb entweder aus den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Plans oder aber aus seiner Begründung ergeben (vgl. Senat, Urt. v. 28.3.2008, a. a. O., Rn. 54; Urt. v. 18.3.2010 - 1 KN 94/06 -, juris Rn. 38).

    Diesem muss auf Grund der schalltechnische Begutachtung jedenfalls im Ansatz die Beurteilung ermöglicht werden, welche Planungsalternativen ihm lärmtechnisch offen stehen und welche Folgen es hat, wenn man zu Gunsten oder zu Lasten Planungsbetroffener die Planungsvorgaben und -parameter variiert (vgl. Senat, Urt. v. 18.3.2010, a. a. O., Rn. 43 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - 2 B 520/13

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei offensichtlich rechtswidriger Festsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12
    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin schließlich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 1.7.2013 - 2 B 520/13.NE -, juris).

    Es dürfte zwar im Grundsatz zutreffen, dass die Emissionskontingentierung eines Angebotsbebauungsplans, der konkret auf die Ansiedlung eines bestimmten gewerblichen oder industriellen Vorhabens ausgerichtet ist, in der Regel dieses Vorhaben und sein voraussichtliches Emissionspotential abbilden muss, um seiner Steuerungsaufgabe für das Genehmigungsverfahren nachkommen zu können und seinen städtebaulichen Zweck nicht zu verfehlen (OVG NRW, Beschl. v. 1.7.2013, a. a. O., Rn. 60).

  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 1 N 13.1138

    Die Festsetzung von Emissionskontingenten in Form maximal zulässiger

    Wie jede bauplanerische Festsetzung verlangt auch die Festsetzung von Emissionskontingenten ihre hinreichende Bestimmtheit (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 = juris Rn. 13); dazu gehört neben der genauen Bezeichnung der Flächen" auf die sich das jeweilige Kontingent bezieht" und der Berechnungsmethode auch die Angabe der maßgeblichen Immissionsorte (für Lärmkontingente: NdsOVG" U.v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 - UPR 2015" 73).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 1 KN 42/13

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Bestimmtheit; Flächenbedarf;

    In den auch bundesrechtlich vorausgesetzten Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG, § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) fallen demgegenüber jedenfalls diejenigen Planungen, die sich auf Flächen ohne unmittelbare Verkehrsfunktion - etwa die Flächen für hafenorientiertes Gewerbe - beziehen; ferner steht es der Gemeinde frei, einen Hafen in einer Weise zu überplanen, die seine Verkehrsfunktion nicht berührt (vgl. Senat, Urt. v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 -, juris = BauR 2015, 61).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545

    Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet

    Zwar ist die Form der Datumsangabe in verschiedenen Varianten denkbar und bedarf es keiner handschriftlichen Datumsangabe durch den Unterzeichner selbst, die Ausfertigung erfordert jedoch zumindest, dass überhaupt ein Datum der Ausfertigung angegeben ist (vgl. OVG NW, U.v. 25.11.2020 - 7 A 3893/19 - juris Rn. 40 f.; NdsOVG, U.v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 - juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20

    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung;

    Aufgrund der Immissionswirksamkeit bedarf es der Festlegung der Berechnungsmethode zur Schallausbreitung, um das konkrete Immissionskontingent plankonform bestimmen zu können (vgl. nur Senatsurt. v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 -, BauR 2015, 61 = BRS 82 Nr. 88 = juris Rn. 32).
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